{"id":275,"date":"2024-04-04T14:50:53","date_gmt":"2024-04-04T12:50:53","guid":{"rendered":"https:\/\/develop.wbschlegel.de\/?page_id=275"},"modified":"2024-04-04T15:23:25","modified_gmt":"2024-04-04T13:23:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wbschlegel.de\/?page_id=275","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"275\" class=\"elementor elementor-275\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f7eb402 e-grid e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f7eb402\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8d6c2ef elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"8d6c2ef\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9862979 elementor-widget-divider--view-line_icon elementor-view-default elementor-widget-divider--element-align-center elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"9862979\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-icon elementor-divider__element\">\n\t\t\t\t\t<svg aria-hidden=\"true\" class=\"e-font-icon-svg e-fab-font-awesome-flag\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M444.373 359.424c0 7.168-6.144 10.24-13.312 13.312-28.672 12.288-59.392 23.552-92.16 23.552-46.08 0-67.584-28.672-122.88-28.672-39.936 0-81.92 14.336-115.712 29.696-2.048 1.024-4.096 1.024-6.144 2.048v77.824c0 21.405-16.122 34.816-33.792 34.816-19.456 0-34.816-15.36-34.816-34.816V102.4C12.245 92.16 3.029 75.776 3.029 57.344 3.029 25.6 28.629 0 60.373 0s57.344 25.6 57.344 57.344c0 18.432-8.192 34.816-22.528 45.056v31.744c4.124-1.374 58.768-28.672 114.688-28.672 65.27 0 97.676 27.648 126.976 27.648 38.912 0 81.92-27.648 92.16-27.648 8.192 0 15.36 6.144 15.36 13.312v240.64z\"><\/path><\/svg><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-866252b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"866252b\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fb539ae elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fb539ae\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Der Lieferer liefert ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender AGB, Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt werden. Diese Bedingungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Leistungen.<br \/><br \/><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <span style=\"text-decoration: underline;\">I. Preis und Zahlung<\/span><\/strong><\/span><\/p><ol><li>Die Preisangaben sind in Euro . Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/li><li>Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers<\/li><li>a) bei Gesch\u00e4ften mit einem Bestellwert bis zu \u20ac 10.000,00: netto Kasse nach Lieferung und Erhalt der Rechnung.<\/li><li>b) bei Gesch\u00e4ften mit einem Bestellwert \u00fcber \u20ac 10.000,00 und einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten: 1\/3 des Bestellwertes bei Vertragsabschlu\u00df, der Rest bei Lieferung.<\/li><li>c) bei Gesch\u00e4ften mit einem Bestellwert \u00fcber 10.000,00 und einer Lieferfrist \u00fcber 3 Monate 30 % des Bestellwertes bei Vertragsabschlu\u00df 30 % des Bestellwertes nach gelaserten Musterteilen 30 % des Bestellwertes nach ersten werkzeugfallenden Teilen der Rest bei Lieferung. Wird die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, gilt als Tag der Lieferung das Datum der Meldung der Versandbereitschaft.<\/li><li>Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte Jahreszinsen in H\u00f6he des f\u00fcr uns geltenden Kontokorrent-Zinssatzes berechnet.<\/li><li>Bei Zahlungseinstellung oder Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens wird unsere gesamte Forderung sofort f\u00e4llig.<\/li><li>Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung des Kaufpreises oder eines Teils davon nur insoweit berechtigt, als seine Forderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/li><li>Schecks und Wechsel k\u00f6nnen zahlungshalber angenommen werden. Diskontspesen und \u2013zinsen sind dem Lieferer gesondert zu verg\u00fcten. Zahlungen aller Art gelten erst dann als bewirkt, wenn der Lieferer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann.<\/li><li>F\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verbindlichkeiten des Bestellers kann der Lieferer Sicherheiten in ausreichender H\u00f6he verlangen.<br \/><strong><br \/><span style=\"color: #fe0000;\"><br \/><span style=\"text-decoration: underline;\">II. Umfang der Lieferungen und Leistungen <\/span><\/span><\/strong><\/li><\/ol><ol><li>F\u00fcr den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erkl\u00e4rungen vorliegen, so ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers oder Leistenden (im folgenden: Lieferer) ma\u00dfgebend.<\/li><li>An Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer das Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht uneingeschr\u00e4nkt vor; sie d\u00fcrfen nur nach vorhergehender Zustimmung des Lieferers Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen der Lieferer Lieferungen oder Leistungen \u00fcbertragen hat.<\/li><li>Nebenabreden und \u00c4nderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <span style=\"text-decoration: underline;\">III. Eigentumsvorbehalt <\/span><\/strong><\/span><\/p><ol><li>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Lieferer Forderungen gegen\u00fcber dem Besteller in laufende Rechnung bucht.<\/li><li>In der Zur\u00fccknahme des Liefergegenstandes durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hat dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Lieferer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferer die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den dem Lieferer entstandenen Schaden.<\/li><li>Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Lieferer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Lieferer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner dem Lieferer bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/li><li>Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Lieferer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00fcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr den Lieferer.<br \/><br \/><span style=\"color: #fe0000;\"><strong><br \/><span style=\"text-decoration: underline;\">IV. Frist f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen <\/span><\/strong><\/span><\/li><\/ol><ol><li>Die Einhaltung der Frist f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen setzt voraus den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pl\u00e4ne, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so wird die Frist angemessen verl\u00e4ngert.<\/li><li>Die Frist gilt als eingehalten:<\/li><li>a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, verz\u00f6gert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist;<\/li><li>b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.<\/li><li>Ist die Nichteinhaltung der Frist f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf h\u00f6here Gewalt wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, sonstige Naturereignisse oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse zur\u00fcckzuf\u00fchren, so wird die Frist angemessen verl\u00e4ngert. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde beim Unterlieferanten eintreten. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den vorgenannten Gr\u00fcnden kann der Besteller &#8211; sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Versp\u00e4tung Schaden erwachsen ist \u2013 eine Vollzugsentsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche der Versp\u00e4tung von \u00bd v.H. bis zur H\u00f6he von im ganzen 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugeh\u00f6riger Gegenst\u00e4nde nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche des Bestellers, die \u00fcber die genannte Grenze in H\u00f6he von 5 v.H. hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen versp\u00e4teter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Nachl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet wird.<br \/><br \/><br \/><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>V. Gefahr\u00fcbergang und Entgegennahme <\/strong><\/span><\/span><\/li><\/ol><p>Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:<\/p><ol><li>bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die Sache zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/li><li>bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der \u00dcbernahme im Betrieb des Bestellers; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach abgeschlossenem Probebetrieb. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Probebetrieb bzw. die \u00dcbernahme unverz\u00fcglich an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage anschlie\u00dft.. Nimmt der Besteller das Angebot eines Probebetriebes oder der \u00dcbernahme im eigenen Betrieb nicht an, so geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr f\u00fcr die Zeit der Verz\u00f6gerung auf den Besteller \u00fcber.<\/li><li>wenn sich der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, so geht die Gefahr f\u00fcr die Zeit der Verz\u00f6gerung auf den Besteller \u00fcber, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.<\/li><li>angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.<\/li><li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<br \/><br \/><strong><br \/><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #fe0000; text-decoration: underline;\">VI. Haftung und M\u00e4ngel <\/span><\/span><\/strong><\/li><\/ol><p>F\u00fcr M\u00e4ngel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften z\u00e4hlt, haftet der Lieferer wie folgt:<\/p><ol><li>Alle diejenigen Teile oder Lieferungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 12 Monaten im Einschichtbetrieb vom Tage des Gefahren\u00fcberganges an gerechnet, infolge eines von dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeintr\u00e4chtigt wurde. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel mu\u00df dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich gemeldet werden.<\/li><li>Wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen.<\/li><li>Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/li><li>Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Lieferer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung der M\u00e4ngel in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/li><li>Das Recht des Bestellers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen vom Zeitpunkt der R\u00fcge an in 12 Monaten.<\/li><li>Die M\u00e4ngelhaftung bezieht sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung, ferner nicht auf Sch\u00e4den, die nach dem Gefahren\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.<\/li><li>Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df vorgenommener \u00c4nderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung durch die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/li><li>Die Gew\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr Nachbesserungen 3 Monate, f\u00fcr Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie l\u00e4uft mindestens bis zum Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr den Liefergegenstand. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung verz\u00f6gert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, da\u00df Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, f\u00fcr diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich verwendet werden k\u00f6nnen.<\/li><li>Die Bestimmungen \u00fcber Gew\u00e4hrleistungsfristen in Ziffern 1, 5 und 8 gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<\/li><li>Weitere Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschlu\u00df gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Es gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. In keinem Fall haftet der Lieferer f\u00fcr irgendwelche Folgesch\u00e4den, wie z.B. Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Produktm\u00e4ngel, entgangene Gewinne etc.<\/li><li>Die Ziffern 1 bis 10 gelten entsprechend f\u00fcr solche Anspr\u00fcche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgende Vorschl\u00e4ge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <\/strong><\/span><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>VII. Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung <\/strong><\/span><\/span><\/p><ol><li>Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrunds\u00e4tze mit der folgenden Ma\u00dfgabe: Ist die Unm\u00f6glichkeit auf Verschulden des Lieferers zur\u00fcckzuf\u00fchren, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 v.H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, K\u00fcndigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Sch\u00e4den irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschlu\u00df gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Er gilt auch nicht, beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.<\/li><li>Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Artikel IV Ziffer 3, Abs. 1, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepa\u00dft, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will er von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/strong><\/span><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #fe0000;\"><strong>VIII. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche <\/strong><\/span><\/span><\/p><p>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.<\/p><p><strong><br \/><br \/><span style=\"color: #fe0000;\">\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <span style=\"text-decoration: underline;\">IX. Sonstiges, Gerichtsstand <\/span><\/span><\/strong><\/p><ol><li>Der Besteller hat alle eventuell notwendigen Zollformalit\u00e4ten und Meldungen an Beh\u00f6rden, wie z.B. an die zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rden, vorzunehmen. Im Falle unterlassener oder falscher Meldungen tr\u00e4gt der Besteller die hierdurch entstandenen Kosten.<\/li><li>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich.<\/li><li>Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebender Streitigkeiten der Sitz des Lieferers.<\/li><li>F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechtes wird ausgeschlossen.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen Der Lieferer liefert ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender AGB, Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt werden. Diese Bedingungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Leistungen. \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 I. Preis und Zahlung Die Preisangaben sind in Euro . 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